Abwehr von Rückzahlungsforderungen
Wir übernehmen für Sie die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten bundesweit, um möglichen Rückzahlungsforderungen im Rahmen der:
- Überbrückungshilfen 1, 2, 3 und 3 (Plus)
- November- und Dezemberhilfen
- mit allen Rechtsmitteln entgegenzutreten.
Leistungsumfang:
- Widersprüche gegen (fehlerhafte) Bewilligungsbescheide
- Klage vor den Verwaltungsgerichten gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO