Schlussabrechnungen durchführen
Überbrückungshilfen 1, 2, 3, 3(Plus) und 4 sowie November- und Dezember-Hilfen.
Schlussabrechnungen durch einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater) spätestens bis zum 31. Dezember 2022.
Wir übernehmen für Sie die Abwicklung Ihrer Schlussabrechnung.
Zeitnahe Schlussabrechnungen für Überbrückungshilfen durch ein Expertenteam
Sofern Ihr prüfender Dritter für die Schlussabrechnung nicht zur Verfügung steht, übernehmen wir auch diesen Fall.
Die Honorarkosten für die Schlussabrechnungen 3, 3 (Plus) und 4 können noch gefördert werden.
Schlussabrechnung bis spätestens zum 31. Dezember 2022 einreichen.
Jetzt Schlussabrechnung über Schöning Steuerberater einreichen