Überbrückungshilfe 3 (Plus) beantragen
Fördermonate Juli bis Dezember 2021
Antragstellung noch bis zum 31. März 2022 möglich!
Infolge der Corona-Maßnahmen und Schließungen haben viele Unternehmen und Soloselbstständige erhebliche Umsatzverluste erlitten und können ihre weiterlaufenden betrieblichen Fixkosten nicht mehr tragen. Der Gesetzgeber reagiert mit einer beispiellosen finanziellen Unterstützung der betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen. Die Antragstellung darf nur über einen qualifizierten prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater) erfolgen.