a) Abschreibung auf bestimmte Waren
Sonderabschreibungsmöglichkeiten für mehr Waren (bisher nur Winterware und verderbliche Ware) auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender erweitert.
b) Eigenkapitalzuschuss
Für Unternehmen mit Umsatzeinbußen von über 50 % innerhalb von mindestens drei Monaten zwischen November 2020 und Juni 2021 können einen Eigenkapitalzuschuss erhalten.
c) Anschubhilfe
Für Unternehmen der Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen
d) Höheres Antragsvolumen
Erweiterte Antragsmöglichkeit für Unternehmen mit Hilfsbedarf von über 12 Millionen Euro, deren Geschäftsbetrieb aufgrund von Schließungsanordnungen zwischen dem 16. März 2020 und dem 30. Juni 2021 eingestellt werden musste
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